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„Die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Rahmen des Maßregelvollzuges, gehört zu den schärfsten Schwertern der Strafjustiz.“

„Das Sexualstrafrecht umfasst Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität und stellt damit einen der sensibelsten, sowie intimsten Bereiche des Rechts an sich dar. Im Wesentlichen dient das Sexualstrafrecht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung eines jeden Menschen.“

„Gerade bei Tötungsdelikten kommt es auf die Person und Persönlichkeitsstruktur des Täters an und dessen Vorgeschichte, die möglicherweise zu der Tat führte. Hier muss sich der Verteidiger bisweilen in die Person des Täters zum Tatzeitpunkt hineinversetzen, um dessen Motivation nachvollziehen zu können; dies umso mehr, da der Verteidiger gegebenenfalls bereits in einem frühen Verfahrensstadium, die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens in Erwägung ziehen muss.“

„Die hohen Strafrahmen im Betäubungsmittelstrafrecht bergen ein hohes Risiko, ggf. auch ohne Vorstrafen, bereits bei einer erstmaligen Tatbegehung zu einer nicht unerheblichen Frei-heitsstrafe verurteilt zu werden.
Daher sind bei Betäubungsmittedelikten spezielle Kenntnisse, die über die allgemeinen strafrechtlichen und strafprozessualen Kenntnisse hinausgehen, unerlässlich.“

„Ein verfahrensrechtliches Instrument, welches sich gut mit der Nebenklage verbinden lässt, ist das sog. Adhäsionsverfahren. Danach können Opfer, die durch eine Straftat verletzt wurden, im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schaden-ersatzSchmerzensgeld) geltend machen, die aus der Straftat erwachsen sind.“

„Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Straf- und Strafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Tatzeit altersmäßig zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres werden vom Gesetz als Kinder betrachtet und sind damit strafunmündig.“

Rechtsanwaltskanzlei Oliver Persch

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